E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025
in Deutschland
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz mit deutlicher Mehrheit zugestimmt und damit den Weg für die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung in Deutschland geebnet. Das bedeutet insbesondere, dass Rechnungsempfänger ab Januar 2025 verpflichtet werden, E-Rechnungen empfangen zu können.
Die Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern ist für Deutschland ein Schritt von enormer Tragweite.
Insbesondere in Deutschland kommt es Stand heute neben der weitreichenden Einführung von elektronischen Rechnungen und verkürzten Fristen für die Rechnungsstellung auch zu extrem kurzfristigen Meldepflichten gegenüber den Finanzbehörden. Neben den Steuerbehörden ist auch der Großteil der Unternehmer von einem signifikanten Umstellungsbedarf betroffen sein.
Unternehmen sollten daher zeitnah untersuchen, inwiefern ihr Geschäftsmodell von diesen Maßnahmen betroffen ist, um den Handlungsbedarf und den Umsetzungsaufwand einschätzen zu können.
Kurz zusammengefasst
- Einführung Elektronische Rechnung, Ausnahmen ausgenommen, obligatorisch ab 1.1.2025
- Inländischen (Deutschland) Rechnungsaustausch
- Es gibt Übergangsregelungen bis 31.12.2027
- Zugelassene Formate: die im Gesetz genannten Syntaxe & alle Formate, die die Interoperabilität mit den im Gesetz genannten Formaten (CEN Standards, bilateral vereinbarte Standards) gewährleisten und die die nach §14 UStG erforderlichen Bestandteile einer Rechnung enthalten
- EDI-Verfahren, so sie Interoperabilität gewährleisten sind zulässig